Ein Mitglied des Bundesvorstandes und des Vorstandes eines Landesverbandes der NPD arbeite(te) offenbar für den Verfassungsschutz. Aus diesem Grund hat das BVerfG die ursprünglichen Verhandlungstermine über die Verbotsanträge der Bundesregierung und des Bundestages abgesetzt.
Pikant dabei ist, dass es genau öffentliche Statement dieses Vorstandsmitgliedes waren, an denen die verfassungsfeindliche Gesinnung der NPD belegt werden sollte. Hier gibts die Pressemitteilung des BVerG außerdem ein Bericht bei Spiegel Online.
via juramail

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